Hatten Sie bei Ihrer Ankunft am Zielort eine Verspätung von mehr als 60 Minuten? Sie erhalten eine Entschädigung für einen Teil des Preises Ihres Tickets oder Ihrer Abo.

  Einzelbillette

  • Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 Prozent des Billettpreises entschädigt.

  • Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50 Prozent des Billettpreises entschädigt.

  • Entschädigungsbeträge unter 5 Franken werden nicht ausbezahlt.

Abos

  • Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie mindestens 5 Franken oder den Tageswert Ihres Abos entschädigt.

 

Antragsformular

Steht Ihnen eine Entschädigung zu, dann füllen Sie bitte online das Antragsformular aus.

Weitere Informationen Zum barrierefreien Antragsformular FAQ – SwissPass

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