Anfrage für Baustellen und Arbeiten in der Nähe von Bahnanlagen

Für alle Arbeiten und Baustellen in der Nähe der Gleise und der Fahrleitung (Heckenschnitt, Neubau, Abriss, Instandhaltung) müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen definiert werden. Füllen Sie deshalb bitte das obenstehende Formular aus.

Antragsfrist : mindestens 6 Wochen vor dem Beginn der Arbeiten

Links im Vorwort

  1. Nachschlagewerk für Bahntechnik (RTE 20100, 20600)

Rechtsgrundlage für den Eisenbahnsektor

  1. Eisenbahngesetz (EBG Art. 18m, 19, 21 )

  2. Verordnung über den Bau und Betrieb von Eisenbahnen (EBV)

  3. Schweizer Eisenbahnverkehrsordnung (FDV)

  4. Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV)

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